Die Ingenieurberatung Schiller erstellt die verschiedensten Anzeigen, Genehmigungs- und Erlaubnisanträge zum Wasserhaltungsgesetz (WHG) und Landeswassergesetz (LWG) für Städte, Gemeinden und private Auftraggeber. Des Weiteren werden genehmigungsfähige Anträge gemäß der Empfehlung des VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen) und des Eisenbahnkreuzungsgesetz erarbeitet.
- für Gewässer (offene Gerinne)
- für Kanalisationen (geschlossene Gerinne)
- für Sonderbauwerke
- hydrodynamische Berechnungen nach HYSTEM-EXTRAN
- §7 WHG
- §31 WHG
- §58 LWG
- §99 LWG
- §113 LWG (zu §32 WHG)
- §2, Absatz 2 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes
- Empfehlung VDV